Hilfe
Häufige Fragen von Verkäufern
- Was ist eine Internet-Auktion?
- Was ist ein Startpreis?
- Was ist eine Internet-Verkaufsplattform?
- Was ist ein Internet-Verkaufsagent?
- Was ist eBay?
- Was ist Ichiba?
- Was ist amazon?
- Was ist Yahoo!?
- Was kann ich über 3-2-1 cash verkaufen?
- Was kann ich über 3-2-1 cash nicht verkaufen?
- Verkaufen Sie oder Versteigern Sie?
- Welche Anforderungen müssen meine Artikel erfüllen, um verkauft werden zu können?
- Was machen Sie mit meinen Artikeln?
- Welche Informationen benötigen Sie von mir über meinen Artikel?
- Was verdiene ich, wenn ich als Privatkunde Ihre Leistung in Anspruch nehme?
- Was verdiene ich, wenn ich als Firmenkunde Ihre Leistung in Anspruch nehme?
- Was ist ein Kommissionsvertrag?
- Für welchen Preis wird mein Artikel verkauft?
- Muss ich als Verkäufer den Versand bezahlen?
- Wie stellen Sie sicher, dass der Käufer bezahlt?
- Darf ich selbst für meinen Artikel mit bieten?
- Wann bekomme ich mein Geld?
- Was passiert wenn mein Artikel nicht verkauft wird?
- Warum ist mein Artikel noch nicht eingestellt?
- Warum hat mein Artikel so wenige Gebote?
- Kann ich den Erlös meiner Artikel spenden?
Häufige Fragen von Käufern
- Wie kann ich bei Ihnen bezahlen?
- Was ist PayPal?
- Wie und wann wird bei Ihnen versendet?
- Habe ich ein Rückgaberecht für die gekaufte Ware?
- Was mache ich, wenn ich Ihnen einen gekauften Artikel zurücksenden möchte?
- Kann ich meinen gekauften Artikel selbst abholen?
- Kann ich meinen gekauften Artikel auch abholen lassen?
- Kann ich von Ihnen eine Rechnung mit Mehrwertsteuer erhalten?
Was ist eine Internet-Auktion?
zum SeitenanfangEine Internet-Auktion ist der Auktion in einem Auktionshaus ähnlich aber nicht gleich. Bei einer Internet-Auktion werden Ihre Artikel für eine bestimmte Laufzeit auf einer Internet-Verkaufsplattform zum Verkauf angeboten. Registrierte Kaufinteressenten können beobachten, wie sich der Preis der gewünschten Artikel entwickelt oder auch sofort ein verbindliches Kaufgebot auf gewünschte Artikel abgeben.
Es gibt zwei Effekte, die den Reiz an Internet-Auktionen ausmachen und für das Ansteigen des Angebotspreises in den letzten Minuten und Sekunden einer Auktion verantwortlich sind.
- Erster Effekt: Bei einer Internet-Auktion gibt es nicht wie in einem richtigen Auktionshaus einen Auktionator der die Auktion für Bieter offen halten kann und auf Stimmungen im Saal reagieren kann „bevor der Hammer fällt“. Bei der Internet-Auktion laufen die letzten Sekunden einfach erbarmungslos ab. Entweder ein Kaufinteressent hat es dann geschafft, den gewünschten Artikel zu kaufen, oder ein anderer ist der glückliche Käufer.
- Zweiter Effekt: Einem kaufinteressierten Bieter ist das höchste Gebot nie bekannt. Er kennt immer nur das zweithöchste Gebot. Wenn er bieten möchte, muss er das zweithöchste Gebot so lange überbieten, bis er der Höchstbietende ist. Ist er noch nicht der Höchstbietende, bekommt er dies nach Abgabe seines jeweiligen Gebotes sofort mitgeteilt. Er kann sich dann überlegen, ob er noch höher bieten möchte oder nicht.
Die Laufzeit einer Auktion und somit das Ende eines Auktionsangebots ist allen Kaufinteressenten bekannt. Die Kombination der oben genannten Effekte führt dazu, dass in den letzten Minuten und Sekunden einer Auktion unter Umständen der Angebotspreis schnell und manchmal auch unverhältnismäßig stark ansteigt. Denn gegen Schluss einer Auktion kämpfen die verbliebenen Kaufinteressenten, um den von ihnen gewünschten Artikel.
Manchmal steigen ganz zum Schluss erst „Beobachter“ ein, die bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Gebot abgegeben haben, den Artikel aber schon seit längerem beobachten.
Hinzu kommen Spieltrieb, Spannung und das damit verbundene Herzklopfen der Bieter - frei nach dem Motto: „krieg ich dich oder krieg ich dich nicht?“. Probieren Sie es doch selbst einmal aus. Sie werden merken, wie gegen Ende der Auktion die innere Spannung steigt und Sie eigentlich nur noch eines wollen: Ihren gewünschten Artikel! Sie werden aber auch den Frust spüren, wenn Sie einem anderen Bieter unterlegen sind. Also: VIEL SPASS!
Was ist ein Startpreis?
zum SeitenanfangDer Startpreis ist der Preis, bei dem Sie die Internet-Auktion für einen bestimmten Artikel starten lassen möchten. Ob und in welcher Höhe Sie einen Startpreis wählen, hängt ganz von Ihren Preisvorstellungen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Denn Fakt ist: Ein hoher Startpreis kann mögliche Kaufinteressenten (Bieter und Beobachter) von der Abgabe des ersten Gebots abhalten. Sollte der Startpreis geknackt werden steigen aus Erfahrung nicht mehr so viele Bieter ein. Manchmal ist die Startpreis-Hürde so hoch sein, dass die Auktion zu Ende geht und niemand geboten hat. Der Artikel ist nicht verkauft worden.
3-2-1 cash kann Sie beraten, welcher Startpreis geeignet ist.
Oftmals erleben wir es auch, dass Interessenten nicht bieten und warten bis die Laufzeit der Auktion abgelaufen ist. Dann erhalten wir Anfragen, ob der Artikel auch zu einem günstigeren Preis als dem Startpreis verkauft wird. Diesem Anliegen dürfen wir nicht nachkommen. Vielmehr stellen wir den Artikel mindestens ein zweites Mal zur Auktion ein. Bereits bei Beauftragung stimmen wir mit Ihnen den zweiten Startpreis für die zweite Auktion ab, der mindestens 20% unter dem ersten Startpreis liegen sollte, um Zweiflern oder Spielern unter den Kaufinteressenten einen möglichst großen Anreiz zum Mitbieten zu liefern.
Erhält der Artikel auch beim zweiten Versuch kein Gebot, ist es offensichtlich, dass es für Ihre Startpreisvorstellungen derzeit keinen Markt gibt. Sie werden dann von uns informiert und müssen den Artikel innerhalb von 14 Tagen wieder bei uns abholen. Danach behalten wir uns vor, dass der Artikel in unser Eigentum übergeht. Wir verkaufen den Artikel dann mit 1 Euro Startpreis und spenden den Anteil am Verkaufserlös an eine gemeinnützige Organisation. In Ausnahmefällen, und wenn es sich für uns einrichten lässt, bringen wir Ihnen den Artikel wieder zurück.
Was ist eine Internet-Verkaufsplattform?
zum SeitenanfangEine Internet-Verkaufsplattform ist vergleichbar mit einem riesigen Einkaufszentrum – nur im Internet. Man kann dort rund um die Uhr Waren kaufen und verkaufen. Verkaufen ist dabei so vielfältig, wie das Verkaufen im normalen Handel auch. Es gibt eine Reihe von Internet-Verkaufsplattformen. Diese ermöglichen den Handel auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Art und Spektrum der dort verkauften Artikel sowie der Verbreitung im jeweiligen Markt.
eBay ist wohl die bekannteste und sortimentreichste aller Internet-Verkaufsplattformen. Weitere international bekannte Verkaufsplattformen sind z.B. Ichiba, Amazon und Yahoo!. Noch vergleichsweise unbekannt sind die nationalen Anbieter Hood, Werbietetmehr, Sold24 oder die T-Online-Tochter atrada.
Daneben gibt es eine Reihe spezialisierter Verkaufsplattformen, die sich z.B. auf den Verkauf von Autos, Immobilien, speziellen Industriegütern oder bestimmten Sammlerstücken spezialisiert haben.
Was ist ein Internet-Verkaufsagent?
zum SeitenanfangEin Internet-Verkaufsagent ist ein Handelsvertreter, dessen Tätigkeit in der Vermittlung oder im Abschließen von Verkäufen im Internet besteht. 3-2-1 cash ist ein Internet-Verkaufsagent und verkaufet Waren und Objekt im eigenen oder fremden Namen für Dritte auf einer Internet-Verkaufsplattform. Die bei der Inanspruchnahme Plattformen anfallenden Gebühren und Provisionen bezahlt 3-2-1 cash.
Was ist eBay?
zum Seitenanfang1995 wollte der in Kalifornien/USA lebende Programmierer Pierre Omidyar seiner Freundin eigentlich nur bei ihrem Hobby helfen. Sicher kennen Sie von früher die kleinen „PEZ“-Kunststoffpastillenspender mit den Köpfen verschiedener Comic-Helden. Omidyar´s Freundin sammelte diese „PEZ“-Spender leidenschaftlich und er musste jedes Wochenende von Flohmarkt zu Flohmarkt tingeln, wo diese zu finden waren – oder eben auch nicht zu finden waren. Um die Suche nach den „PEZ“-Spendern einfacher zu gestalten, programmierte er in einer Nacht (!) die Grundstruktur von „eBay“. Was als Internet-Versteigerung von wenigen Liebhaberstücken der „PEZ“-Pastillenspender begann, entwickelte sich zum weltweit größten Internet-Marktplatz für Angebot, Verkauf und Erwerb von Gütern und Dienstleistungen aller Art.
Zirka 150 Millionen registrierte eBay-Mitglieder handeln zwischenzeitlich über den weltgrößten Internet-Marktplatz, davon ca. die Hälfte in den USA und ca. 10% (15 Millionen Mitglieder) in Deutschland (www.ebay.de). Ständig befinden sich bis zu 50 Millionen Artikel und mehr im Angebot, etwa 5 Millionen Artikel werden täglich bei eBay „eingestellt“, d.h. zum Verkauf angeboten. Dabei ermöglicht eBay den Handel regional, national und weltweit. eBay ist in mehr als 30 internationalen Märkten auf vier Kontinenten präsent.
Verkäufer und Käufer, die über eBay tätig werden wollen, müssen sich als Mitglied bei eBay registrieren lassen. Bei der Anmeldung als eBay-Mitglied stimmen Verkäufer und Käufer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay (einzusehen unter http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html?ssPageName=f:f:DE) und der Datenschutzerklärung der eBay International AG (http://pages.ebay.de/help/policies/privacy-policy.html?ssPageName=f:f:DE) zu. Darin werden alle Rechte und Pflichten von Verkäufern, Käufern und eBay im Rahmen des Internet-Verkaufsprozesses geregelt. Diese Regeln und Grundsätze gelten unter anderem auch beim Verkauf über 3-2-1 cash.
Was ist Ichiba?
zum SeitenanfangDas in Tokyo ansässige Unternehmen Rakuten Ichiba (www.ichiba.org) wurde 1997 in Japan gegründet und ist zwischenzeitlich Asiens größter Internet-Marktplatz. Hauptabsatzmärkte sind Japan, China und Korea. Ähnlich wie in Internet-Verkaufsplattformen der westlichen Welt können hier neue und gebrauchte Waren und Objekt über Auktionen und Fixpreisverkäufe im asiatischen Raum verkauft werden. Ichiba verzeichnet im Frühjahr 2005 ca. 95 Millionen Verkäufe pro Monat über 2.800 Internet-Shops.
3-2-1 cash bietet Unternehmen die Möglichkeit, Marktchancen auf dem asiatischen Markt zu testen und Produkte über einen eigenen Internet-Shop in Asien zu verkaufen.
Was ist amazon?
zum SeitenanfangAmazon ist mit ca. 50 Millionen Kunden der führende Internet-Händler für Informations- und Unterhaltungsprodukte insbesondere Bücher, CDs und DVDs. Amazon ist seit Oktober 1998 in Deutschland aktiv (www.amazon.de) und ist eine von fünf internationalen Websites von Amazon.com, einem Unternehmen mit Firmensitz in Seattle, USA. Die anderen Unternehmen sind Amazon.co.uk, Amazon.fr, Amazon.co.jp und Amazon.ca. für die Märkte England, Frankreich, Japan und China.
Ursprünglich als reiner Internet-Buchhändler gegründet verkauft Amazon heute neue und gebrauchte Waren in den Produktgruppen Bücher, English Books, Musik, DVD, VHS, Elektronik & Foto, Software, PC- & Videospiele, Küche, Haus & Garten, Spielwaren & Kinderwelt und Zeitschriften. Seit einiger Zeit bietet Amazon im deutschen Internet-Handel auch Drittanbietern – wie 3-2-1 cash – die Möglichkeit Artikel zu verkaufen.
Was ist Yahoo! ?
zum SeitenanfangDie beiden ehemaligen Doktoranden und angehenden Elektroingenieure Jerry Yang und David Filo hatten im Februar 1994 in einem Wohnwagen auf dem Gelände der Stanford Universität in Kalifornien ihren Internet Führer mit den von ihnen bevorzugten Internet Sites erstellt. Bald verbrachten sie mehr Zeit im Internet als in den Vorlesungsräumen. Schließlich wurde ihre Web Site Liste zu lang. Sie spalteten sie in Kategorien und später in weitere Unterkategorien auf. Damit war das Kernkonzept von Yahoo geboren.
Yahoo! Inc., mit Hauptsitz in Sunnyvale, Kalifornien, USA, wurde im März 2005 gegründet, ist weltweit – in Europa, Asien-Pazifik, Lateinamerika, Kanada und den USA – tätig und ist zwischenzeitlich einer der führenden Anbieter von umfassenden Online-Produkten und -diensten mit den Schwerpunkten Kommunikation, Handel und Medien für Privatkunden und Unternehmen in aller Welt.
Als erste Online-Navigationshilfe im World Wide Web ist Yahoo! (www.yahoo.de) führend in Bezug auf Traffic, Werbung, Haushalt und Business User Reichweite. Yahoo! ist weltweit die Nummer Eins der Internetmarken und bietet das am häufigsten frequentierte Webangebot. Das globale Netzwerk von Yahoo! umfasst 25 Websites, die in 13 Sprachen zur Verfügung stehen. Die Online-Services von Yahoo! sind in die fünf Rubriken Marktplatz, Information, Unterhaltung, Organisieren und Kommunizieren untergliedert.
Was kann ich über 3-2-1 cash verkaufen?
zum SeitenanfangWir verkaufen alle Waren und Objekte aus den unten genannten Kategorien von A-Z - egal ob Privatvermögen oder Umlauf- bzw. Anlagevermögen von Unternehmen. Sie müssen uns lediglich die Echtheit bzw. die Rechtmäßigkeit garantieren!
Kategorien:
- Abfall und Recycling
- Accessoires
- Agrar & Forst
- Antikes & Kunst
- Apparate & Armaturen
- Automatisierung
- Baby & Kind
- Bau & Baustoffe
- Bier & Getränke
- Büro
- Chemie
- Computer & IT
- Designerkleidung
- Deko & Interieur
- Druck & Papier
- Elektro & Haushalt
- Elektronik
- Energietechnik
- Fördern & Heben
- Gastro & Hotel
- Glas, Keramik & Porzellan
- Gummi & Kunststoff
- Holzverarbeitung
- Kamera & Foto
- Kfz-Werkstatt
- Klinik & Praxis
- Kommunikation
- Labor & Prüfung
- Lager & Versand
- Lebensmittel
- Maschinen
- Metall
- Möbel & Design
- Musikinstrumente
- Pharma & Kosmetik
- Reinigung & Sicherheit
- Silber & Gold
- Spielwaren
- Sport & Freizeit
- Textil & Bekleidung
- Transport
- TV, Video & Hifi
- Uhren & Schmuck
- Verkauf & Messe
Dies sind die Kategorien der meistverkauften Waren und Objekte. War Ihr Artikel nicht dabei? Wollen Sie wissen, zu welchem Preis ein Artikel womöglich verkaufbar ist? Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Artikel überhaupt verkauft werden kann? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail - wir beraten Sie gerne!
Wenden Sie sich als Privatkunde bitte an unseren Privatkundenservice (Kontakt).
Wenden Sie sich als Firmenkunde bitte an unseren Firmenkundenservice (Kontakt).
Was kann ich über 3-2-1 cash nicht verkaufen?
zum Seitenanfang- Aktien
- Archäologische Funde
- Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig, deren Verwendung aber verboten ist
- Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte sowie sonstige Rechte verletzen.
- Arzneimittel
- Ärztliche Leistungen
- Ausweise aus sicherheitsrelevanten Bereichen
- Automobile (es sei denn diese sind haben ein Baujahr vor 1966)
- Behördliche Ausweispapiere und Lizenzen
- Beschreibbare Datenträger und Fotokopien
- Betäubungsmittel
- Bewusstseinsverändernde Stoffe
- Chemikalien (abhängig vom genutzten Internet-Marktplatz)
- Cracksoftware
- Darlehen
- Decodierwerkzeuge
- Drogen
- Eintrittskarten
- Elektronische Geräte, deren Besitz oder Verwendung verboten ist
- Entschlüsselungsmaterialien
- Entschlüsselungswerkzeuge
- Explosive Stoffe und explosionsgefährliche Gegenstände
- Fahrscheine
- Fälschungen
- Filme, die möglicherweise das Urheber- oder Markenrecht verletzen
- Finanzierungshilfen und Finanzierungsinstrumente
- Flugtickets
- Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso
- Fotos, die möglicherweise das Urheber- oder Markenrecht verletzen
- Gebrauchte Kleidung, die nicht ausreichend gereinigt ist
- Gegenstände aus sicherheitsrelevanten Bereichen
- Geldmarktinstrumente
- Gerichtliche Titel
- Gesundheitsgefährdende und gesundheitsschädliche Chemikalien
(abhängig vom genutzten Internet-Marktplatz) - Giftstoffe (abhängig vom genutzten Internet-Marktplatz)
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
- Gutscheine, die kostenlos erhältlich sind
- Güter, die einem Handelsembargo unterliegen
- Herunterladbare Medien
- Jugendgefährdende Medien
- Kataloge
- Kommunistische und als linksextrem einzustufende Artikel und Texte
- Körperteile und sterbliche Überreste von Menschen
- Kleidungsstücke aus sicherheitsrelevanten Bereichen
- Kredite
- Markennamen, die markenrechtlich geschützt sind
- Medizinprodukte, Medikamente
- Medizinische Geräte, die 3-2-1 cash fragwürdig erscheinen
- Musik, die möglicherweise das Urheber- oder Markenrecht verletzt
- Nationalsozialistische und als rechtsextrem einzustufende Artikel und Texte
- Obligationen
- Organe, menschliche und tierische
- Pflanzen, die geschützt sind und deren Präparate
- Propagandaartikel und –texte mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- Pornografische und jugendgefährdende Artikel
- Radioaktive Stoffe
- Repliken, es sei denn diese können über ein Zertifikat bzw. Gutachten eindeutig als Replik nachgewiesen werden
- Schuldscheine
- Tabakwaren
- Tiere, lebend und tot, Produkte und Präparate geschützter Tierarten, Tierartikel
- Waffen im Sinne des Waffengesetzes und Waffenzubehör
- Wertpapiere
Diese Liste wird ständig aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Verkaufen Sie oder versteigern Sie?
zum SeitenanfangWeder auf unserer Homepage www.321-cash.de, noch auf unseren Internet-Shops, noch auf unsere Infobroschüren finden Sie das Wort „Versteigern“, obwohl in den meisten Fällen Ihr Artikel über eine Auktion verkauft wird.
Folgender Hintergrund:
Am 03.11.2004 hat der Bundesgerichtshof, unter Aktenzeichen VIII ZR 375/03 entschieden, dass bei Internet-Auktionen aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung des Vertragsschlusses nicht die Form der Versteigerung vorliegt, die in § 156 BGB geregelt ist.
§ 156 Satz 1 BGB bestimmt, dass bei einer Versteigerung der Vertrag erst durch den Zuschlag des Versteigerers zustande kommt – sprich „wenn der Hammer fällt“. An einem solchen Zuschlag fehlte es jedoch bei den meisten Internet-Auktionen. Meist kommt der Kaufvertrag ausschließlich durch ein verbindliches Verkaufsangebot des Verkäufers und die Annahme dieses Angebots durch das Höchstgebot des Käufers zustande. Ein Vertragsschluss durch Zuschlag, wie ihn § 156 BGB eindeutig verlangt, liegt nicht vor.
Darum versteigern wir nicht – auch wenn einige Schritte des Verkaufsprozesses einer Versteigerung recht ähnlich sind.
Welche Anforderungen müssen meine Artikel erfüllen, um verkauft werden zu können?
zum SeitenanfangDie Artikel müssen voll funktionsfähig, unbeschädigt, gereinigt und zum Verkauf präsentierbar sein. Nur in Ausnahmefällen nehmen wir Waren und Objekte an, die diese Anforderungen nicht erfüllen.
Wie groß und wie schwer ein Artikel ist spielt keine Rolle – verkaufen lässt sich fast alles. Groß ist zum Beispiel eine Küche, schwer ist zum Beispiel eine Gewichthebehantel mit den zugehörigen Gewichten. Lediglich die Versandfähigkeit eines Artikels – und somit der potenzielle Käuferkreis – kann durch sehr große Abmessungen und/oder ein sehr hohes Gewicht eingeschränkt sein.
Grundsätzlich sind Artikel mit einem Gewicht von bis zu 40 kg jederzeit versandfähig, sofern Sie die Maximalmaße der von uns beauftragten Versender nicht überschreiten. Größere und schwerere Artikel versenden wir mit Speditionen.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Artikel auch versendet werden kann, rufen Sie uns einfach an (Kontakt) oder nutzen Sie unser Anfrageformular.
Was machen Sie mit meinen Artikeln?
zum Seitenanfang3-2-1 Cash bietet den Service „Wir holen´s und verkaufen´s“, d.h. wir holen versandfähige Artikel bei Ihnen zu Hause ab. Nicht versandfähige Artikel verbleiben zur Selbstabholung durch den Käufer bei Ihnen.
Für alle Kunden verfassen wir eine ausführliche Beschreibung Ihrer Artikel, machen professionelle Fotos, bieten die Objekte auf Internet-Verkaufsplattformen für maximal 10 Tage zum Kauf an, beantworten Fragen von Interessenten, bieten bei Nichtverkauf die Ware kostenfrei ein zweites Mal an, kümmern uns um den korrekten Zahlungseingang, verpacken und versenden die verkaufte Ware nach Zahlungserhalt und überweisen Ihnen Ihren Gewinn nach Ablauf des gesetzlichen Rückgaberechts.
Für Firmenkunden werden auch zusätzliche Abwicklungsleistungen angeboten (Abwicklung).
Welche Informationen benötigen Sie von mir über meinen Artikel?
zum SeitenanfangGute und realistische Artikelbeschreibungen führen nachhaltig zu hohen Verkaufspreisen, geringen Rücklaufquoten und weniger Käuferbeschwerden. Wir sind ständig bemüht, eine optimale Artikelbeschreibung zu erstellen. Je mehr Sie deshalb selbst an Informationen über Ihre Artikel beisteuern können, desto besser. Dies sind z.B. Informationen,
- von welcher Marke bzw. von welchem Hersteller Ihr Artikel ist,
- welche Produkt- und Typenbezeichnung der Artikel hat,
- wie schwer und wie groß der Artikel ungefähr ist,
- ob es sich um neue, originalverpackte, neuwertige, gebrauchte oder gar antike Ware handelt,
- welches Alter der Artikel hat und wie hoch der damalige Neupreis war,
- ob der Artikel Gebrauchsspuren, Schäden, Mängel oder Beeinträchtigung in der Funktionsfähigkeit aufweist,
- ob der Artikel sauber und gereinigt oder verschmutzt ist,
- ob der Artikel vollständig und im Ganzen vorhanden ist, oder ob gewisse Dinge fehlen,
- ob der Artikel zerlegt bzw. demontiert oder zerlegbar bzw. demontierbar ist,
- welche Unterlagen zum Artikel vorhanden sind, z.B. Gebrauchsanweisung, Montageanleitung, Kaufbeleg, Zertifikat, Garantiekarte oder Gutachten,
- welche besonderen Eigenschaften der Artikel hat,
- ob Artikelzusätze oder -zubehör zum Artikel gehören.
Um Ihnen die Bearbeitung dieser Fragen zu erleichtern, können Sie sich ein übersichtliches Anfrageformular von unserer Website downloaden und ausgefüllt an uns faxen. Oder rufen Sie uns einfach an (Kontakt).
Wir haben ergänzend die Möglichkeit Artikelrecherchen auf Internet-Suchmaschinen durchzuführen, um in einer vertretbaren Zeit die Informationen zu finden, die Sie nicht wissen und die für eine bestmögliche Beschreibung Ihres Artikels notwendig sind.
Was verdiene ich, wenn ich als Privatkunde Ihre Leistung in Anspruch nehme?
zum SeitenanfangWir verkaufen Ihre Waren und Gegenstände in Ihrem Auftrag als Kommissionär. Vom Verkaufspreis einer Kommission ziehen wir je nach Service-Leistung eine Service-Pauschale und eine Verkaufsprovision ab.
Alle Konditionen vereinbaren wir mit Ihnen je Artikel in einem Kommissionsvertrag.
Über die Service-Pauschale und die Verkaufsprovision decken wir unseren Aufwand – vor allem Personal, Infrastruktur, Kfz-Kosten – und alle Einstell-, Abschluss- und Sondergebühren der verwendeten Internet-Verkaufsplattformen, inklusive 16% Mehrwertsteuer.
Service-Pauschale und Verkaufsprovision werden Ihnen bei der Gutschrifterstellung vom erzielten Verkaufspreis abgezogen.
Was verdiene ich, wenn ich als Firmenkunde Ihre Leistung in Anspruch nehme?
zum SeitenanfangWir verkaufen Ihre Waren und Gegenstände in Ihrem Auftrag als Kommissionär. Vom Verkaufspreis einer Kommission ziehen wir eine Service-Pauschale und eine Verkaufsprovision ab. Die Konditionen für Firmenkunden gestalten wir kunden- und auftragsspezifisch. Sie sind abhängig von der in Anspruch genommenen Leistung und Abwicklungsart sowie dem gewählten Angebotsformat.
Es gibt vier Leistungen
- Verkauf von Umlaufvermögen
- Verkauf von Anlagevermögen
- Einrichtung und Betrieb von Internet-Shops
- Marktforschung
Es gibt drei Abwicklungsarten
- Wir holen´s – verkaufen´s
- Sie bringen´s – wir verkaufen´s
- Wir verkaufen´s
Es gibt drei Angebotsformate (Konditionen)
- Auktion
- Auktion mit Kauf-Möglichkeit
- Fixpreiskauf
Basis für die Konditionen von Service-Pauschalen und Verkaufsprovisionen sind weiter Art, Stückzahl, Wertestruktur und Zustand der Waren, Gegenstände und Objekte.
Zu jeder regelmäßigen Überweisung Ihrer Verkaufserlösanteile erhalten Sie eine detaillierte Verkaufsabrechnung, aus der je Kommission die Service-Pauschale und die Verkaufsprovision klar erkennbar sind.
Beim Verkauf von Umlaufvermögen und beim Verkauf von Anlagevermögen rechnen wir mit Ihnen über Gutschriften ab.
Bei der Erstellung und Betrieb von Internet-Shops erhalten Sie von uns eine Rechnung.
Bei der Marktforschung erhalten Sie von uns je nach Leistungsumfang und Aufwand eine Gutschrift oder eine Rechnung.
Alle Konditionen vereinbaren wir mit Ihnen in einem Kommissionsvertrag oder einem Dienstleistungsvertrag.
Was ist ein Kommissionsvertrag?
zum SeitenanfangEntschließen Sie sich eine Ware zu verkaufen und mit dem Verkauf einen unabhängigen Dritten wie z.B. 3-2-1 cash zu beauftragen kommt ein Kommissionsgeschäft zu Stande. Basis dieses Geschäfts bildet der Kommissionsvertrag, der die Rechte und Pflichten von Eigentümer („Kommittent“) und beauftragtem Verkäufer („Kommissionär“) regelt.
Wichtig für Sie ist: Das Kommissionsgut bleibt im Eigentum des Kommittenten, bis der Verkauf der Ware rechtlich abgeschlossen ist. Lediglich der Besitz der Ware geht mit Abschluss des Kommissionsvertrags für die Dauer des Kommissionsgeschäfts auf 3-2-1 cash als Kommissionär über.
Der Kommissionär muss die Kommissionsware in dem erforderlichen Umfange für Rechnung des Kommittenten versichern. 3-2-1 cash hat für diesen Fall eine Transportversicherung abgeschlossen. Der Kommittent kann das Kommissionsgut jederzeit besichtigen oder darf es durch Dritte besichtigen lassen.
Der Kommissionär hat für jedes zur Ausführung gekommene Geschäft Anspruch auf eine Provision in bei Vertragsschluss definierter Höhe. Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn das Geschäft nicht zur Ausführung gekommen ist, es sei denn aus einem in der Person des Kommittenten liegenden Grunde.
Ferner hat der Kommissionär Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf. 3-2-1 cash hat hier Service-Pauschalen, die je nach in Anspruch genommenem Service unabhängig von der Höhe des Verkaufspreises einer Kommission anfallen.
Für welchen Preis wird mein Artikel verkauft?
zum SeitenanfangLeider können auch wir nicht in die Glaskugel sehen. Aber als Profis im Internet-Verkauf verfügen wir über viel Erfahrung bei der Einschätzung möglicherweise realisierbarer Verkaufspreise. Wie geht das? Über Computerprogramme und Recherchedienste können wir feststellen, zu welchem Preis ein von Ihnen genannter bzw. artverwandter Artikel im Internet aktuell verkauft wird bzw. im letzten Jahr verkauft wurde. Zudem können wir aus unserer Erfahrung heraus abschätzen, ob ein Artikel vor dem Hintergrund von Artikelart, -beschaffenheit und -zustand im von Ihnen gewählten Verkaufszeitraum verkaufbar ist.
Was wir aber nie verbindlich voraussagen können, ist welchen Preis Ihr Artikel bei einer Internet-Auktion erzielen wird.
Wenn Ihnen als Privatkunde der Auktionsstartpreis von 1 Euro (Basis-Service) zu unsicher ist, können Sie einen Startpreis größer 149 Euro frei wählen (Spezial-Service).
Für Firmenkunden gibt es neben der Auktion mit dem Startpreis von 1 Euro oder dem frei wählbaren Startpreis zwei weitere Angebotsformate (Konditionen).
Muss ich als Verkäufer den Versand bezahlen?
zum SeitenanfangNein! Die Kosten für Verpackung und Versand bezahlt der Käufer direkt an uns. Bevor nicht alle Verpackungs- und Versandkosten bezahlt sind, wird die Ware nicht ausgeliefert.
Wie stellen Sie sicher, dass der Käufer bezahlt?
zum SeitenanfangWir arbeiten nach dem Prinzip der Vorkasse: Erst das Geld, dann die Ware. Die Kommission wird also an den Käufer erst nach Zahlungseingang von Verkaufspreis und Versandkosten versandt. Dabei hat der Käufer verschiedene Zahlungsmöglichkeiten.
Holt der Käufer sich den Artikel bei uns ab muss er spätestens bei der Abholung den Verkaufspreis bezahlen.
Holt der Käufer sich den Artikel bei Ihnen ab, erhält er Ihre Adresse erst, wenn der Kaufpreis bei uns per Überweisung oder bar bezahlt wurde.
Darf ich selbst für meinen Artikel mit bieten?
zum SeitenanfangAuf keinen Fall!! Weder 3-2-1 cash als Kommissionär Ihrer Artikel, noch Sie als Eigentümer (Kommittent) dürfen den Verlauf von Internet-Auktionen durch die Abgabe von Geboten manipulieren – auch nicht durch die gezielte Einschaltung eines Dritten. Insbesondere ist es uns während der Angebotsdauer untersagt, selbst Gebote auf die von uns eingestellten Angebote abzugeben.
Mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 3-2-1 cash bei der Vertragsunterzeichnung eines Kommissionsvertrags erklären Sie, dass die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verhaltensgrundsätze der von uns ausgewählten Internet-Verkaufsplattformen beachten.
Wann bekomme ich mein Geld?
zum SeitenanfangDerjenige der das höchste gültige Gebot auf Ihre Kommission abgegeben hat ist der Käufer. Er ist nun verpflichtet die Transaktion auch tatsächlich abzuschließen. Er muss den Kaufpreis und die Versandkosten innerhalb von 14 Kalendertagen auf das ihm bekannte Konto von 3-2-1 cash überweisen. Dieser Zahlungszeitraum wird in der Regel nicht voll in Anspruch genommen, da erfahrungsgemäß der Käufer seinen Artikel schnellstmöglich in der Hand haben möchte.
Andererseits passiert es immer wieder, dass der Käufer nicht, zu spät oder zu wenig bezahlt. Oft werden die Versandkosten nicht korrekt überwiesen. Ihnen kann das eigentlich egal sein, wir müssen uns um den korrekten und zeitnahen Zahlungseingang kümmern. Lediglich der Zeitpunkt der Gutschrifterstellung und Bezahlung an Sie kann sich dadurch verlängern.
Nach Eingang der vollständigen Zahlung wird der vom Käufer erworbene Artikel möglichst schnell versendet. Bei Erhalt der Ware muss der Käufer den Artikel auf sichtbare Mängel und Schäden prüfen. Stellt er entsprechende Unzulänglichkeiten fest kann er die Annahme der Ware verweigern.
Nimmt der Käufer die Ware an, muss 3-2-1 cash dem Käufer eine gesetzlich festgelegtes 14-tägiges Rückgaberecht einräumen. Ist diese Frist abgelaufen und sind alle Waren Ihres Kommissionsauftrags verkauft erhalten Sie – nach der notwendigen Bearbeitungszeit zur Erstellung der Verkaufsabrechnung – Ihren Anteil am Verkaufspreis auf das von Ihnen im Kommissionsvertrag bei Vertragsschluss angegebene Konto überwiesen.
In der Regel dauert der gesamte Verkaufsvorgang, also die Zeit bis Sie Ihr Geld bekommen, ca. 4-5 Wochen. Haben Sie einen höheren Startpreis für Ihre Auktion als 1 Euro mit uns vereinbart, kann diese Zeit sich um ca. 3 Wochen verlängern, da in diesem Fall unter Umständen der Artikel bei Nichtverkauf mindestens ein zweites Mal zum Verkauf angeboten wird.
Was passiert wenn mein Artikel nicht verkauft wird?
zum SeitenanfangIhr über 3-2-1 cash zum Kauf angebotener Artikel wird nicht verkauft, wenn niemand ein Gebot auf den Artikel abgegeben hat. Beim von 3-2-1 cash angebotenen Basis-Service für Privatkunden ist das nahezu unwahrscheinlich, da bei einem Startpreis von 1 Euro der Auktionsprozess in fast allen Fällen in Gang kommt.
Haben Sie einen Startpreis gewählt – und nehmen Sie den Spezial-Service für Privatkunden in Anspruch – so kann es sein, dass niemand Ihren Artikel bei der ersten Auktion gekauft hat. 3-2-1 cash bietet deshalb grundsätzlich an, diesen Artikel ein zweites Mal für 10 Tage für Sie kostenfrei auf die jeweilige Internet-Verkaufsplattform einzustellen.
Verkauft sich aber der Artikel auch bei der zweiten Auktion nicht, so werden Sie von uns benachrichtigt und gebeten, den Artikel innerhalb von zwei Wochen in unserer Zentrale abzuholen (Anfahrtsplan). Tun Sie dies nicht, so geht laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihr Artikel in unser Eigentum über. Wir verpflichten uns dann, den Artikel zu spenden oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Etwaige Entsorgungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Wir bemühen uns sogar unsere Abhollogistik im Großraum München so zu planen, dass wir Ihnen Ihren nicht verkauften Artikel wieder kostenlos zurückbringen. Ist dies nicht kostenlos möglich, werden wir die voraussichtlich entstehenden Kosten vorher mit Ihnen abstimmen.
Für Firmenkunden gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen. Die Regelungen des entsprechenden Auftrags bzw. Vertrags sind hier im Besonderen zu beachten.
Warum ist mein Artikel noch nicht eingestellt?
zum SeitenanfangDie Chance einen hohen Verkaufspreis zu erhalten erhöhen sich, wenn man einen bestimmten Artikel zu bestimmten Tagen und Zeiten auf einer Internet-Verkaufplattform einstellt, um ihn eben zu bestimmten Tagen und Zeiten auch auslaufen zu lassen. Das 3-2-1 cash -Team verfügt über langzeitige Erfahrung, wann der richtige Moment gegeben ist und wird Ihren Artikel dann entsprechend einstellen.
Zudem kann es vorkommen, dass wir aus Kapazitätsgründen noch nicht dazu gekommen sind, Ihre Artikel auf einer Internet-Verkaufsplattform einzustellen. Wenn Sie wissen wollen, wie der aktuelle Status des von Ihnen über uns zum Verkauf angebotenen Artikels ist, rufen Sie uns gerne an (Kontakt).
Warum hat mein Artikel so wenige Gebote?
zum SeitenanfangGrundsätzlich bietet das große Angebot von Artikeln auf Internet-Verkaufsplattformen den Kaufinteressenten eine große Auswahl. Wenig attraktive Artikel können daher auch einmal wenig Beachtung finden.
Wenn aber erst nach ein paar Tagen nur wenige Kaufinteressenten auf Ihren Artikel geboten haben, muss dies nicht unbedingt der Fall sein. Es kann dann durchaus sein, dass der zur Auktion angebotene Artikel schon längst eine Vielzahl an Beobachtern hat. Viele Profi-Käufer steigen meistens erst kurz vor Ende in die Auktion, das heißt die meisten Gebote werden in den letzten Stunden oder Minuten abgegeben. Und dann geht der Verkaufspreis erfahrungsgemäß recht schnell nach oben.
Natürlich kann es auch vorkommen, dass ein Artikel keine Bieter und somit Käufer findet oder dass ihr Artikel nicht zu dem von Ihnen erhofften Preis verkauft werden kann. Das passiert dann, wenn die Nachfrage auf Ihr Angebot in der Zeit, in der die Auktion lief, einfach nicht oder nicht genug vorhanden war. Es kann auch sein, dass der Startpreis des Artikels zu hoch gewählt wurde. Das ist zwar sehr schade - ändern können wir allerdings daran nichts.
Als Kommissionär haben wir keinerlei Einfluss auf den Auktionsprozess. Im Gegenteil. Die Betreiber der Internet-Verkaufsplattformen untersagen uns als Kommissionär Ihrer Ware ausdrücklich das Mitbieten, d.h. das künstliche Hochbieten von Verkaufspreisen
Kann ich den Erlös meiner Artikel spenden?
zum SeitenanfangSie können Ihren Gewinn (Verkaufserlös abzüglich Service-Pauschale und Verkaufsprovision) an eine von Ihnen ausgewählte Spendenorganisation spenden. Dies kann eine der bekannten Spendenorganisationen sein oder auch ein von Ihnen bevorzugter Verein – z.B. der eigene Sportverein – sein.
Wir organisieren für Sie, dass Sie am Jahresende von der von Ihnen gewählten Spendenorganisation einen Spendenbeleg in der Höhe des gespendeten Erlösanteils erhalten, den Sie steuerlich geltend machen können. Mit diesem Spendenbeleg muss die Gemeinnützigkeit des Spendenempfängers gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen und dies gegenüber dem Finanzamt nachweisen, sind in Deutschland steuerbegünstigt.
Die finanzamtlich bescheinigte Gemeinnützigkeit sollte aber nicht als Nachweis einer umfassend geprüften und bestätigten Seriosität der betreffenden Organisation als Ganzes missverstanden werden.
Bei allen Fragen rund um Spendenorganisationen und Spenden ist in Deutschland das 1893 gegründete Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen – kurz DZI – Archiv für Wohlfahrtspflege der richtige Ansprechpartner (www.dzi.de). Das DZI dokumentiert in seinem nachfrageorientiert geführten Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen. Die Informationen werden wissenschaftlich ausgewertet.
Stiftungsträger des DZI ist der Senat von Berlin, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Industrie- und Handelskammer zu Berlin, der Deutscher Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
Das DZI vergibt ein Spenden-Siegel. Es dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe, erhöht die Vergleichbarkeit der Organisationen, macht den Spendenmarkt übersichtlicher und sorgt für eine wirkungsvollere Hilfeleistung. Ziel des DZI Spenden-Siegels ist es, Bewusstsein zu schaffen, Vertrauen zu fördern und die Hilfsbereitschaft der Menschen zu erhalten. Die Kriterien für die Zuerkennung des Spenden-Siegels sind in Kooperation mit betroffenen Spitzenverbänden und Fachgremien auf wissenschaftlicher Basis entwickelt worden. Sie unterliegen fortlaufend einer systematischen Überarbeitung. Die Prüfkriterien sind in den "Leitlinien und Ausführungsbestimmungen für überregional Spenden sammelnde Organisationen" festgeschrieben. Das Spenden-Siegel-Bulletin (www.dzi.de/bulletin.htm) listet die Organisationen auf, denen das DZI Spenden-Siegel zuerkannt wurde. Das Bulletin wird zweimal im Jahr aktualisiert.
Wie kann ich bei Ihnen bezahlen?
zum SeitenanfangSie können per Überweisung, per PayPal oder bar bezahlen. Achten Sie bitte darauf, von welchem unserer Internet-Shops Sie gekauft haben.
Wenn Sie von unserem ebay-Internet-Shop 321-cash gekauft haben:
-
Bei Bezahlung per Überweisung:
Kontoinhaber: 321-cash GmbH
Kontonummer: 100110264
Bankleitzahl: 701 603 00
Kreditinstitut: Raiffeisenbank München eGFür Überweisungen aus dem Ausland:
BIC-Code: GENODEF1M02
IBAN-Code: DE 92701603000100110264 -
Bei Bezahlung mit PayPal:
Bitte bezahlen Sie in Summe je gekaufter Kommission den Kaufpreis, die Versandkosten und eine Bearbeitungsgebühr von 5% auf Kaufpreis und Versandkosten an das PayPal-Mitgliedskonto „verkauf@321-cash.de“.
Über den 5%-Aufschlag decken wir die Kosten, die uns durch Ihre Inanspruchnahme von PayPal entstehen.
Wenn Sie von unserem ebay-Internet-Shop 321cashbusiness gekauft haben:
-
Bei Bezahlung per Überweisung:
Kontoinhaber: 321-cash GmbH
Kontonummer: 200110264
Bankleitzahl: 701 603 00
Kreditinstitut: Raiffeisenbank München eGFür Überweisungen aus dem Ausland:
BIC-Code: GENODEF1M02
IBAN-Code: DE39701603000200110264 -
Bei Bezahlung mit PayPal:
Bitte bezahlen Sie in Summe je gekaufter Kommission den Kaufpreis, die Versandkosten und eine Bearbeitungsgebühr von 5% auf Kaufpreis und Versandkosten an das Pay-Pal-Mitgliedskonto „verkauf@321-cash.de“.
Über den 5%-Aufschlag decken wir die Kosten, die uns durch Ihre Inanspruchnahme von PayPal entstehen.
Selbstabholer-Artikel, deren Artikelstandort unsere Zentrale in München/Schwabing ist können Sie auch bei Selbstabholung bar bezahlen.
Selbstabholer-Artikel, deren Artikelstandort nicht unsere Zentrale in München/Schwabing (Anfahrtsplan) ist, müssen vor der Abholung per Überweisung oder per PayPal bezahlt werden. Erst wenn der vollständige Zahlungseingang auf einem unserer Konten eingegangen ist, erhalten Sie die genaue Abholadresse des Artikelstandorts mitgeteilt.
Noch ein wichtiger Hinweis: Bei uns ist keine Kartenzahlung möglich. Wenn Sie als bei Selbstabholung bezahlen möchten, sollten Sie genügend Bargeld oder einen gedeckten Scheck dabei haben.
Was ist PayPal?
zum SeitenanfangPayPal (www.paypal.de) ist eine weltweite Echtzeit-Zahlungslösung, mit der jedermann mit seiner E-Mail-Adresse online Zahlungen kostenlos senden und kostenpflichtig empfangen kann.
PayPal (Europe) Ltd. ist ein privates, in Großbritannien eingetragenes Unternehmen mit beschränkter Haftung. Das Mutterunternehmen PayPal Inc. wurde im Oktober 2002 von eBay erworben und hat seinen Sitz in Kalifornien, USA. PayPal wird von eBay aber auch von anderen Internet-Verkaufsplattformen als Zahlungsservice eingesetzt. PayPal wurde bei den SIIA Codie Awards 2002 für die "beste E-Commerce-Lösung" ausgezeichnet und vom PC Magazine als eine der "Top-100-Websites" aufgeführt. PayPal verfügt über 70 Millionen Kundenkonten, ist in mehr als 40 Ländern verfügbar und wickelt Transaktionen in Euro, US-Dollar, britischen Pfund, kanadischen Dollar, australischen Dollar und japanischen Yen ab.
Wenn Sie über PayPal bezahlen wollen, erheben wir einen Bearbeitungsaufwand je Kommission von 5% des Gesamtpreises (Kaufpreis + Versandkosten). Über den 5%-Aufschlag decken wir die Kosten, die uns durch Ihre Inanspruchnahme von PayPal entstehen.
Wie und wann wird bei Ihnen versendet?
zum SeitenanfangWir versenden Kommissionen bestmöglich verpackt mit Versendern (GLS, DHL, UPS, Hermes u.a.) oder Speditionen zweimal pro Woche.
Haben Sie mehrere Kommissionen bei uns gekauft, werden wir uns bemühen in Ihrem Interesse mehrere Kommissionen in ein Paket zu packen, um so Ihre Versandkosten zu reduzieren.
Alle Kommissionen sind ab dem Zeitpunkt der Abholung vom Verkäufer bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer im Rahmen einer Transport-General-Police nach Maßgabe der DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 bis zu den in der Police genannten Beträgen versichert.
Bei Versand außerhalb Deutschlands wenden Sie sich bitte an uns, um die richtigen Konditionen zu erfahren (Kontakt). Größere oder besonders zerbrechliche Kommissionen werden unter Umständen als Sperrgut versendet. Sollte das Paket für die von Ihnen gekaufte Kommission die Maße 120 cm x 60 cm x 60 cm überschreiten berechnen wir einen Sperrgut-Versandkostenzuschlag von 20,-- Euro.
Lagergebühren für nicht abgeholte Artikel oder Selbstabholerartikel werden von uns nicht erhoben.
Habe ich ein Rückgaberecht für die gekaufte Ware?
zum SeitenanfangDem Käufer steht nach § 312 d Abs. 1 BGB aufgrund eines Fernabsatzvertrages grundsätzlich ein befristetes Rückgaberecht zu, wenn er von einem gewerblichen Anbieter Waren oder Dienstleistungen bezieht. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht jedoch für Fernabsatzverträge, die in Form von Versteigerungen geschlossen werden. Der BGH hatte danach primär über die Frage zu entscheiden, ob dieses Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist, das heißt ob es sich um Versteigerungen oder Verkäufe handelt.
Am 03.11.2004 hat der Bundesgerichtshof unter Aktenzeichen VIII ZR 375/03 festgestellt, dass es sich bei einer Internet-Auktion, wie z.B. bei eBay, um keine echte Versteigerung im Sinne des Gesetzes, sondern um einen normalen Kaufvertrag handelt. Somit steht dem Käufer beim Kaufen von gewerblichen Anbietern ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB zusteht.
Das zum Zweck des Verbraucherschutzes geschaffene Widerrufsrechts fordert eine enge Auslegung der Ausschlussregelung, da der Käufer, der einen Gegenstand bei einer Internet-Auktion von einem gewerblichen Anbieter erwerbe, den gleichen Risiken ausgesetzt und in gleicher Weise schutzbedürftig sei wie bei anderen Vertriebsformen des Fernabsatzes, d.h. wie bei Bestellungen per Telefon oder Katalog bei einschlägigen Versandhäusern.
Dem Käufer wird somit das Recht gewährt, den Kaufvertrag für einen Artikel, den er von einem gewerblichen Anbieter im Rahmen einer Internet-Auktion ersteigert hat, innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt des Artikels ein Rückgabeverlangen zu äußern. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Verlangens. Sie können es schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger, per E-Mail oder durch einfache Rücksendung der Ware erklären. Bitte richten Sie das Rückgabeverlangen an folgende Adresse:
321-cash GmbH
Domagkstr. 17
80807 München
Bitte informieren Sie uns vorher unter der E-Mail info@321-cash.de bzw. per Fax unter 0049 (0)89 520 310 29.
Wird das Rückgaberecht ausgeübt trägt der Käufer bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40,- Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. 3-2-1 cash weist in seinen auf der Website befindlichen aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieses Rückgaberecht hin.
Das Rückgaberecht würde nur dann entfallen, wenn künftig Richter zu der Auffassung gelangen würden, dass es sich bei einer Internet-Auktion um eine echte Versteigerung handelt. Das Urteil der BGH-Richter vom 3. November 2004 hat keine Bedeutung für Kunden, die Waren von privaten Verkäufern über Internet-Auktionen gekauft haben.
Was mache ich, wenn ich Ihnen einen gekauften Artikel zurücksenden möchte?
zum SeitenanfangWir bemühen uns, Artikel so genau wie möglich zu beschreiben und zu fotografieren. Sollten Sie dennoch Beanstandungen an einem Artikel haben, können Sie den Kauf widerrufen. Wir bitten Sie um Kontaktaufnahme und Rücksendung innerhalb von 14 Tagen.
Bitte beachten Sie dabei folgende Vorgehensweise:
- Bitte kontaktieren Sie uns vor der Rücksendung über Ihren Rücktritt unter Angabe Ihrer Adresse unter unserer E-Mail info@321-cash.de bzw. per Fax unter 0049 (0)89 520 310 29
- Informieren Sie sich bitte über die Kosten der Rücksendung und beauftragen Sie bitte die gleiche Firma, mit der Rücksendung, die Ihnen auch den Artikel gebracht hat. Alternativ können wir auch die Abholung der Rücksendung beauftragen. Bitte rufen Sie uns dazu unter 0049 (0)89 / 520 3100 an.
- Verpacken Sie den Artikel so, dass er gut und vor Beschädigungen geschützt vom Versender oder vom Spediteur transportiert werden kann.
- Sobald wir den Artikel erhalten haben überweisen wir Ihnen den von Ihnen bezahlten Gesamtbetrag (Kaufpreis, Versandkosten für die Versendung und Rücksendung)
Kann ich meinen gekauften Artikel selbst abholen?
zum SeitenanfangWenn in der Auktion explizit darauf hingewiesen wurde, dass der Artikelstandort unsere Zentrale in München/Schwabing ist, können Sie natürlich Ihren Artikel zu unseren Geschäftszeiten selbst bei uns abholen. Bitte kommen Sie dazu zur
321-cash GmbH
Domagkstr. 17
80807 München
Geschäftszeiten: Mo.-Fr. 10:00 h – 18:30 Uhr und Sa. 9:00 – 13:00 Uhr
Bitte bringen Sie die E-Mail mit der Kaufbenachrichtigung – der so genannten „Gewinner-E-Mail“ – sowie einen gültigen Lichtbildausweis als Legitimierung Ihrer Person mit.
Selbstabholer-Artikel, deren Artikelstandort nicht unsere Zentrale in München/Schwabing ist, müssen vor der Abholung per Überweisung oder per PayPal bezahlt werden. Erst wenn der vollständige Zahlungseingang auf einem unserer Konten eingegangen ist, erhalten Sie die genaue Abholadresse des Artikelstandorts mitgeteilt.
Kann ich meinen gekauften Artikel auch abholen lassen?
zum SeitenanfangJa, Sie können den Artikel von einer bevollmächtigten Person oder einer Spedition abholen lassen.
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte, schriftliche Vollmacht, in der Sie den Abholer unter Nennung von Artikel und Artikelnummer mit der Abholung beauftragen. Weiter benötigen wir die Vorlage eines Ihrer gültigen Lichtbildausweise zur Legitimierung Ihrer Person und einen gültigen Lichtbildausweis des Bevollmächtigten. Der Kaufpreis für den Artikel muss entweder vor der Abholung auf einem unserer Konten eingegangen sein oder er muss vom Abholer bar bezahlt werden.
Bei Abholung durch eine Spedition bitten wir Sie den Kaufpreis für den Artikel vorab eines unserer Konten zu überweisen und uns rechtzeitig über die Abholung durch die von Ihnen beauftragte Speditionen zu informieren. Wir faxen Ihnen oder der Spedition dann die notwendigen Abholunterlagen zu.
Kann ich von Ihnen eine Rechnung mit Mehrwertsteuer erhalten?
zum SeitenanfangNein. Als Käufer erhalten Sie von uns keine Rechnung sondern lediglich einen Lieferschein. Da 3-2-1 cash nur Kommissionsware führt und demnach Differenzbesteuerung anwendet, wird keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt (vgl. hierzu §25a in Verbindung mit §14a Abs.6 S.2 Umsatzsteuergesetz UStG).
