AGB und Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkäufe der 321-cash GmbH, Stand 01.12.2009 und Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von §§ 13 BGB gem. §§ 312d, 355 BGB
§ 1 Präambel
Der Verkäufer schließt alle Rechtsgeschäfte mit dem Käufer ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB für Verkäufe der 321-cash GmbH in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung ab. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an. Abweichungen von diesen Grundsätzen sind zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Eine elektronische, schriftliche oder mündliche Darstellung von Liefermöglichkeiten stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern versteht sich nur als Aufforderung an den Käufer, eine Bestellung zu tätigen. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Käufer zu Stande.
Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Der Vertragsschluss mit dem Käufer steht unter dem Vorbehalt, dass der Verkäufer – falls die Ware nicht auf Lager ist – durch seinen Lieferanten korrekt beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn der Verkäufer das Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Käufer vom Verkäufer unverzüglich informiert. Wurde der Kaufpreis mit Nebenkosten bereits bezahlt, wird dieser vom Verkäufer unverzüglich erstattet.
Steht diese Regelung im Widerspruch zu AGB´s der vom Verkäufer für den Verkauf genutzten Internet-Verkaufsplattform, gilt die entsprechende Regelung der AGB´s der zugehörigen Internet-Verkaufsplattform.
§ 3 Gefahrübergang, Versicherung
Soweit der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware auf den Käufer über. Erfüllungsort ist der Wohnort des Verbrauchers.
Soweit der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer mit der Auslieferung der Ware an das zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmen über. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.
Unabhängig von Absatz 1 und 2 ist die übergebene Ware im Rahmen einer Transport-General-Police nach Maßgabe der DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 versichert. Bis zu den dort genannten Beträgen haftet gegebenenfalls der Verkäufer.
§ 4 Widerrufsbelehrung mit Widerrufsrecht des Käufers (gilt nur für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB) und Widerrufsfolgen
– Widerrufsbelehrung –
Widerrufsrecht
Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten des Verkäufers, der 321-cash GmbH, gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
321-cash GmbH
Geschäftsführer: Peter Hauk, Dipl.-Ing. (TU)
Karlstr. 18
82152 Planegg
Deutschland
e-Mail: info@321-cash.de
Telefax: (0049) +89 520310-29
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer dem Verkäufer insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung muss der Käufer keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Waren sind auf die Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Ware, für den Verkäufer mit deren Empfang.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
§ 5 Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen.
§ 6 Zahlungsweise
Grundsätzlich wird gegen Vorkasse geliefert. Der Zahlungseingang muss 7 Tage nach Auftragsbestätigung erfolgen.
§ 7 Aufrechnung
Das Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer nicht bestritten wird. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Sendung „ab Werk“ an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, zum Zweck der Ersparnis von Verpackungs- und Versandkosten eine Gesamtauslieferung auszuführen, wenn der Käufer in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Rechtsgeschäfte mit dem Verkäufer abschließt.
Etwaige zeitliche Angaben zur Warenauslieferung sind als Näherungswerte zu verstehen.
§ 9 Gewährleistung
§ 9.1 Gewährleistungsrechte
Der Käufer hat dem Verkäufer bei Vorliegen eines Mangels bei Gefahrenübergang zunächst eine angemessene Frist einzuräumen, mit einer vertragsgemäßen Ware nach zu erfüllen. Hierbei kann die Wahl getroffen werden, ob der Mangel zu beseitigen ist oder eine mangelfreie Sache zu liefern ist. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, obliegt die Wahl dem Käufer. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, obliegt die Wahl dem Verkäufer. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Ware in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann der Verkäufer vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
Hat der Verkäufer eine Teilleistung bewirkt, so kann der Käufer vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
Hat der Verkäufer die bestellt Ware nicht vertragsgemäß geliefert und damit seine ihm gegenüber dem Käufer obliegende vertragliche Pflicht verletzt, kann der Käufer vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Erhält der Käufer vom Verkäufer eine mangelhafte Bedienungs-, Betriebs- oder Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Bedienungs-, Betriebs- oder Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Mangel der Bedienungs-, Betriebs- oder Montageanleitung der ordnungsgemäßen Bedienung, dem ordnungsgemäßen Betrieb oder der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Bei einem Käufer, der gewerblich handelnder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, ist die Gewährleistung für Mängel von gebrauchter Ware, ungeachtet des Zeitpunkts der Mangelentstehung, ausgeschlossen.
§ 9.2 Warenbeschreibung und -zustand
Die vom Verkäufer angebotene Ware kann gegenüber der ausgelieferten Ware geringfügige Abweichungen in technischer, ästhetischer oder sonstiger Hinsicht (z.B. Farbe) aufweisen, ohne dass hierin ein Mangel liegt, soweit die Änderungen dem Käufer zumutbar sind. In der Beschreibung der Ware in Wort, Bild und Daten liegt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit; die Beschreibung stellt vielmehr lediglich eine annähernde Beschreibung der Ware dar.
Der Verkäufer macht sich fremde Garantiezusagen, insbesondere des Herstellers einer Ware, nicht zu Eigen. Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers im Rahmen von § 434 Abs. 1 S. 3 BGB bleibt hiervon unberührt.
Eine als gebraucht ausgezeichnete Ware kann durch den vorherigen Gebrauch natürliche Abnutzungserscheinungen aufweisen, ohne dass hierin ein Mangel zu sehen ist, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
§ 9.3 Gewährleistungs- und Verjährungsfristen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen.
§ 9.4 Ausnahmen zum Ausschluss und zur Einschränkung des Gewährleistungsrechts
Soweit die in § 9.1. bis § 9.3 genannten Bestimmungen die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausschließen oder beschränken, gilt dies nicht, wenn (1) der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlang werden kann, (2) der Mangel in einem sonstigen Recht liegt, das im Grundbuch eingetragen ist, (3) es sich bei der mangelbehafteten Ware um eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, (4) der Mangel in einer fehlenden Beschaffenheit liegt, die der Verkäufer garantiert hat, (5) der Mangel darin liegt, dass die Ware nicht die für eine bestimmte Dauer vom Verkäufer garantierte bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeit), (6) der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, (7) der Verkäufer auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen uneingeschränkt haftet (vgl. hierzu unten § 10.1) oder (8) der Verkäufer eine vertragswesentliche Pflicht verletzt (vgl. hierzu unten § 10.2).
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung
§ 10.1 Uneingeschränkte Haftung
Der Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ohne Beschränkung, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die uneingeschränkte Haftung gilt insbesondere bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit zwingende gesetzlich Ansprüche berührt sind. Die vorgehend bezeichnete uneingeschränkte Haftung gilt auch dann, wenn das betreffende Verhalten nicht dem Verkäufer selbst, sondern einem seiner Vertreter, Angestellten, freien oder festen Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen zur Last fällt.
§ 10.2 Haftung bei Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten
Der Verkäufer haftet, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die Erreichung des Vertragszwecks sicherstellen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die in § 10.1 dieser AGB genannte Haftung des Verkäufers bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 10.3 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Handel der Verkäufer nur einfach fahrlässig, ist die Schadensersatzhaftung gegenüber einem Käufer, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gegenüber einem Käufer der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, haftet der Verkäufer in Fällen einfacher Fahrlässigkeit dagegen nicht. Ungeachtet der Frage, ob der Anspruchsteller ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, bleibt die Haftung des Verkäufers nach § 10.1 dieser AGB von dieser Regelung unberührt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises und der jeweiligen Versandkosten des Kaufgeschäfts vor.
Der Käufer ist, soweit die Ware noch nicht vollständig bezahlt ist, verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und nach Erfordernis Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen, so dass die Ware bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises keinen Schaden nimmt.
Bei Eingreifen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und über den Sachverhalt vollständig zu informieren.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte zu verkaufen. Im Gegenzug tritt der Käufer dem Verkäufer mit Abschluss des Rechtsgeschäfts alle Forderungen ab, die ihm aus jedweder Weitergabe der Ware, mit oder ohne Verarbeitung, gegen den oder die Dritten erwachsen.
Nach der Abtretung dürfen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Forderung einziehen. Der Verkäufer zieht die Forderung allerdings nicht ein, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Verstößt der Käufer gegen seine Verpflichtungen, kann der Verkäufer verlangen, soweit noch nicht geschehen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug notwendigen Informationen erteilt, die entsprechenden Unterlagen übergibt und den Schuldnern (Dritten) Mitteilung über die Abtretung erstattet.
Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen oder dem vermischten Gegenstand im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets für den Verkäufer.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlagen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Dem Verkäufer obliegt die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Verstößt der Käufer gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere durch Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückzunehmen und die Ware anderweitig zu verwerten, wobei der Erlös der Verwertung auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich der notwendigen Verwertungskosten – anzurechnen ist.
§ 12 Abtretung
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer aus der Geschäftsbeziehung bedarf zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, die der Verkäufer bei berechtigtem Interesse nicht unbillig verweigern wird.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus geschlossenen Verträgen der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, Klage auch wahlweise an einem daneben bestehenden Gerichtsstand zu erheben. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtswirksam wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
321-cash GmbH
Karlstr. 18
82152 Planegg
Telefon: (0049) +89 520310-0
Telefax: (0049) +89 520310-29
e-Mail: info@321-cash.de
Eingetragen im Handelsregister HRB 155489 beim Amtsgericht München
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Peter Hauk
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 814 261 379
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